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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Personaltante (B2B)

Stand: 21.12.2025
Anbieter: Personaltante, Dahlienstrasse 4, 76327 Pfinztal (nachfolgend "Personaltante")
Kontakt: info@personaltante.de
Diese AGB gelten ausschliesslich gegenueber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ("Kunde").
Verbraucher werden nicht bedient.


1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten fuer alle Vertraege zwischen Personaltante und dem Kunden ueber
HR-Dienstleistungen, insbesondere: laufende HR-as-a-Service Betreuung (Personal-Administration und
Prozessbetrieb), Onboarding-/Einrichtungspauschalen, Strategie-Projekte auf Basis eines Statement of
Work (SoW) sowie Schulungen/Workshops.
1.2 Leistungsbeschreibungen, Angebote, SoWs, Auftragsbestaetigungen sowie ggf. Anlagen (z. B.
SLA/Leistungsbeschreibung) konkretisieren den Leistungsumfang und gehen diesen AGB im
Widerspruchsfall vor.
1.3 Personaltante erbringt Leistungen remote und - sofern vereinbart - vor Ort im Raum Karlsruhe.
Reise- und Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies im Angebot/SoW ausdruecklich vereinbart
ist.


2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von Personaltante sind freibleibend, sofern nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Annahme des Angebots/SoW durch den Kunden
(Textform genuegt, z. B. per E-Mail) oder (b) schriftliche Auftragsbestaetigung durch Personaltante.


3. Leistungsarten und Abgrenzung
3.1 HR-as-a-Service (laufend): Personaltante unterstuetzt den Kunden bei der operativen
HR-Administration (z. B. Abwesenheiten, Dokumentenablage/Personalakte, On- und Offboarding,
Zeiterfassung und Ueberstunden, vorbereitende Lohn-Zuarbeit und Kommunikation mit der
Steuerberatung) gemaess vereinbartem Leistungsumfang.
3.2 Onboarding/Einarbeitung (einmalig): Einrichtung/Initial-Setup, Prozessdefinition, Strukturierung und
Inbetriebnahme nach vereinbarter Pauschale.
3.3 Strategie-Projekte (SoW): Zeitlich abgegrenzte Leistungen nach separatem Statement of Work
(Ziele, Deliverables, Zeitplan, Abnahme).
3.4 SLA/Erreichbarkeit: Servicezeiten, Reaktionszeiten und Kommunikationswege werden in einer
separaten Leistungsbeschreibung/SLA geregelt und sind nicht Bestandteil dieser AGB.
3.5 Keine Rechts- oder Steuerberatung: Personaltante erbringt keine Rechtsberatung und keine
Steuerberatung. Aussagen zu arbeitsrechtlichen oder steuerlichen Themen stellen keine
Rechts-/Steuerberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch Rechtsanwalt/Steuerberater.
Entscheidungen mit rechtlicher oder steuerlicher Wirkung trifft der Kunde eigenverantwortlich.

 

4. Einsatz von Software und Lizenzkosten

4.1 Nutzung von Personalsoftware
Soweit vereinbart, nutzt Personaltante zur Leistungserbringung Personalsoftware und weitere digitale Systeme. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach den jeweiligen Produkt und Planbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.

4.2 Vertragspartner gegenüber dem Softwareanbieter
Sofern vereinbart, beschafft Personaltante die erforderlichen Softwarelizenzen im eigenen Namen und ist in diesem Fall Vertragspartner gegenüber dem jeweiligen Softwareanbieter.

4.3 Durchreichung der Lizenzkosten
Die Lizenzkosten werden dem Kunden transparent als separater Rechnungsposten weiterberechnet. Die Vergütung von Personaltante für die Dienstleistung wird hiervon getrennt ausgewiesen, beispielsweise als Servicepauschale pro Mitarbeitendem oder als monatliche Betreuungspauschale.

4.4 Preis und Bedingungsänderungen durch den Softwareanbieter
Ändert der Softwareanbieter Preise, Leistungsinhalte oder sonstige Bedingungen, ist Personaltante berechtigt, die weiterberechneten Lizenzkosten entsprechend anzupassen. Personaltante informiert den Kunden hierüber vorab in Textform. Anpassungen werden frühestens zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam.

4.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Software und die hierfür erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sicherzustellen, insbesondere durch Benennung einer internen Ansprechperson sowie durch die Bereitstellung erforderlicher Rollen, Freigaben, Zugriffsrechte und Zuständigkeiten entsprechend den vereinbarten Prozessen.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt Personaltante alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen,
Unterlagen und Stammdaten vollstaendig, richtig und rechtzeitig zur Verfuegung.
5.2 Stammdatenfrist: Der Kunde liefert die vereinbarten Stammdaten und Basisunterlagen innerhalb
von 10 Kalendertagen nach Vertragsabschluss, soweit nicht abweichend vereinbart.
5.3 Personaltante beginnt mit der Lizenzbereitstellung bzw. dem Setup bei der Personalsoftware erst, wenn die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstaendig vorliegen und die Prozessgrundlagen geklaert sind.
5.4 Verzoegert sich die Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine
entsprechend. Personaltante haftet nicht fuer Verzoegerungen oder Leistungseinschraenkungen, die
aus fehlender oder verspaeteter Mitwirkung resultieren.


6. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im Angebot/SoW vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzueglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
6.2 Abrechnung: Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
Onboarding-Pauschalen werden gemaess Angebot einmalig abgerechnet (regelmaessig zu
Projektbeginn oder nach Auftragsbestaetigung). Strategie-/SoW-Leistungen werden nach Vereinbarung
abgerechnet (z. B. pauschal, nach Meilensteinen).
6.3 Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
6.4 Zahlungsverzug: Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug. Mahnkosten und
Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet.
6.5 Aufrechnung oder Zurueckbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprueche unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind.


7. Laufzeit, Verlaengerung, Kündigung
7.1 Mindestlaufzeit: Vertraege ueber laufende HR-as-a-Service Leistungen haben eine Mindestlaufzeit
von 12 Monaten.
7.2 Automatische Verlaengerung: Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekuendigt, verlaengert er sich
automatisch um weitere 12 Monate.
7.3 Kuendigungsfrist: Die Kuendigung muss spaetestens 90 Kalendertage vor Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit in Textform (z. B. E-Mail) bei der anderen Partei eingehen.
7.4 Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.


8. Abnahme bei SoW-Projekten / Deliverables
8.1 SoW-Projekte koennen abnahmepflichtige Leistungen enthalten. Massgeblich sind die im SoW
definierten Deliverables und Abnahmekriterien.
8.2 Sofern im SoW nichts Abweichendes geregelt ist, gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der
Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung in Textform wesentliche Mängel ruegt.


9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen
Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfuellung zu verwenden.
9.2 Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort. Weitere Details koennen in einer separaten NDA
geregelt werden.


10. Datenschutz / Auftragsverarbeitung (getrennte Dokumente)
10.1 Personaltante verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden
Datenschutzgesetze.
10.2 Sofern Personaltante im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schliessen die Parteien vor
Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Datenschutzhinweise
werden separat auf der Website bereitgestellt.


11. Gewaehrleistung und Haftung
11.1 Personaltante erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter
wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Mitarbeiterbindung, Wachstum, Einsparungen) ist nicht geschuldet, sofern
nicht ausdruecklich vereinbart.
11.2 Personaltante haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie bei Verletzung
von Leben, Koerper oder Gesundheit.
11.3 Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet Personaltante nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur fuer den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.4 Haftungsbegrenzung: Soweit gesetzlich zulaessig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlaessigkeit
insgesamt begrenzt auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung bzw. des betroffenen
Vertragszeitraums (maximal die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten
Serviceverguetung; Lizenzkosten sind hiervon ausgenommen, sofern sie als separater durchlaufender
Posten ausgewiesen werden).
11.5 Personaltante haftet nicht fuer Stoerungen, Ausfaelle oder Leistungsaenderungen von
Drittanbietern (z. B. Softwareanbieter), soweit diese ausserhalb des Einflussbereichs von Personaltante
liegen.


12. Änderungen der AGB
12.1 Personaltante ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gruenden (z. B. Rechtsaenderungen,
Prozessanpassungen) zu aendern. Aenderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
12.2 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die Aenderungen als
angenommen. Hierauf wird Personaltante in der Mitteilung gesondert hinweisen.


13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit
zulaessig - der Sitz von Personaltante.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen
Bestimmungen unberuehrt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.
13.4 Aenderungen und Ergaenzungen von Vertraegen beduerfen der Textform, sofern nicht gesetzlich
eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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